Alltagshilfe passend zusammenstellen
Gemeinsam wählen wir Unterstützung aus, die zu Ihrer Situation passt: hauswirtschaftliche Hilfe, Alltagsbegleitung, soziale Aktivierung oder Begleitung zu Terminen nach Absprache.
Zweckgebundene Unterstützung
Der Entlastungsbetrag ist für bestimmte qualitätsgesicherte Leistungen vorgesehen. Er wird nicht pauschal als frei verfügbares Pflegegeld ausgezahlt. Welche Leistungen erstattungsfähig sind, klären wir mit Ihnen und der Pflegekasse.
Transparenz bei der Abrechnung
Vor Beginn besprechen wir Leistungsumfang und Kosten. Die konkrete Kostenübernahme richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen, der Anerkennung der Leistungen und Ihrem verfügbaren Budget.
Das können wir für Sie tun.
- Hauswirtschaftliche Unterstützung
- Begleitung im Alltag
- Soziale Aktivierung
- Arzt- und Behördenbegleitung nach Absprache
- Hilfe bei Fragen zur Kostenübernahme

