Die Verordnung ist die Grundlage
Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt legt die notwendigen Maßnahmen fest. Wir klären mit Ihnen, welche Versorgung übernommen werden kann und welche Unterlagen für die Krankenkasse erforderlich sind.
Verlässliche Abläufe im Alltag
Dazu können Medikamentengabe, Injektionen und Wundversorgung gehören. Art, Umfang und Häufigkeit richten sich nach der ärztlichen Verordnung und der individuellen Situation.
Kranken- und Pflegekasse unterscheiden
Behandlungspflege wird unter den gesetzlichen Voraussetzungen über die Krankenversicherung abgerechnet. Sie ist von den Leistungen der Pflegeversicherung zu unterscheiden. Genehmigung und mögliche Zuzahlungen klären wir mit Ihnen.
Das können wir für Sie tun.
- Medikamentengabe nach ärztlicher Verordnung
- Verordnete Injektionen
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- Abstimmung der Versorgung mit Arztpraxen
- Unterstützung bei der Organisation der Verordnung

